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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsübersicht

Kündigungsfristen (näheres auch Punkte 14. und 15.):
bis 6 Jahre: 1 Monat zum Monatsende
bis 17 Jahre: 2 Monate zum Monatsende
ab 18 Jahre: 3 Monate zum Monatsende
Jahresverträge: 1 Monat vor Jahresvertragsende. Nach Ablauf: Siehe Punkt 15

Vertragsbestimmungen / AGBs

1. Geltung der AGB: Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des Anbieters mit seinen Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbar wurde.
Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Anbieter abgeschlossenen Mitgliedsvertrags
zur Teilnahme an Trainings berechtigt sind.

2. Antrag auf Mitgliedschaft: Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an den Anbieter zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages
mit dem Anbieter. Der Anbieter kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt der Anbieter das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragsstellung zustande. Minderjährige: Für Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der
Erziehungsberechtigten möglich.

3. Beginn / Laufzeit der Mitgliedschaft: Das Mitglied ist zur Nutzung der Trainingsangebote des Anbieters ab Mitgliedschaftsbeginn berechtigt. Mitgliedschaftsbeginn ist der 1. Tag eines Monats.
Die Laufzeit des Vertrages der Mitgliedschaft gilt für unbestimmte Zeit.
Bei Punktekarten („Zehnerkarten“) endet die Mitgliedschaft nach Verbrauch der Punkte.

4. Probezeit/Sonderkündigungsrecht: Die ersten 2 Monate gelten als beidseitige Probezeit. Sowohl der Anbieter als auch das Mitglied können während dieser Zeit jederzeit mit sofortiger Wirkung schriftliche kündigen. Der Mitgliedsbeitrag wird tagesgenau bis zum Ende des Werktages der Kündigung berechnet und bereits abgebuchte Beiträge rückerstattet. Die Verwaltungsgebühr (s.u.) wird nicht zurückerstattet. Bei Punktekarten wird das restliche Guthaben der nicht verbrauchten Punkte zurückerstattet.

5. Monatliche Zahlung: Der Monatsbeitrag ist jeweils im Voraus bis Ende des Vormonats eines jeden Kalendermonats per Lastschrifteinzug oder Überweisung zu entrichten. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder widerrufen, ist diese zuzüglich der durch die Rückbuchung entstandenen, zusätzlichen Kosten in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten. Der vereinbarte Beitrag ist unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Angebotes des Anbieters zu entrichten. Wurde eine Vorabnutzung vor Beginn der Vertragslaufzeit vereinbart, ist für diese ein anteiliger Mitgliedsbeitrag mit der ersten Beitragszahlung fällig.

6. Mitgliedsausweis: Zum Beginn der Mitgliedschaft wird ein Onlinekonto für den Vertragsinhaber oder Nutzer eröffnet. Die Zugangsdaten gehen entsprechend automatisch per E-Mail zu. Zeitgleich bekommt das Mitglied einen Link für unsere App. Diese hat die Funktion des Mitgliedsausweises. Das Mitglied, bzw. bei Minderjährigen Nutzern, der Vertragsinhaber verpflichtet sich selbstständig die Trainingseinheiten zu
buchen. Der/die Trainer:in des Anbieters kontrolliert vor Trainingsbeginn die Anwesenheit. Die Teilnahme an einer Trainingseinheit ist nur dann möglich, wenn das Mitglied diese vorab gebucht hat. Es muss ein Foto (Gesicht) vom Nutzer dem Profil hinzugefügt werden. Dabei ist ggf. eine Teilnehmerhöchstanzahl zu berücksichtigen. Die Teilnahme erfolgt nach Reihenfolge der Buchung.

7. Verwaltungsgebühr: Zusätzlich zum Monatsbeitrag wird eine einmalige Verwaltungsgebühr erhoben. Diese ist einmalig im Beginnmonat der Mitgliedschaft fällig.

8. Vertragsumfang: Das Mitglied kann im Rahmen seiner Mitgliedschaft an den angebotenen Trainingseinheiten teilnehmen.

9. Öffnungs- und Trainingszeiten: In der Festlegung der Öffnungs- und Trainingszeiten und den Lehrplänen oder deren erforderlichen Änderungen ist der Anbieter frei.

10. Urlaubs und Schließungszeiten: Der Anbieter behält sich vor, jährlich einmal für einen Zeitraum von maximal drei Wochen zwecks Renovierungsarbeiten zu schließen. Zusätzlich entfällt der Trainingsbetrieb in der Zeit vom 23.12. eines Jahres bis zum 7.1. des Folgejahres. Ebenfalls findet an Feiertagen kein Training statt. Während dieser Schließungszeiten besteht weiterhin Beitragspflicht.

11. Trainingseinschränkungen: Kommt es aufgrund behördlicher Auflagen (z.B. Pandemie-Bestimmungen) zu Einschränkungen im Trainingsbetrieb, ist der Anbieter im Rahmen seiner Möglichkeiten verpflichtet, adäquaten Trainingsersatz anzubieten (z.B. Online-Training, Outdoortraining, Kleingruppentraining usw.). Das Mitglied erklärt, dass es durch den angebotenen Trainingsersatz der Vertragsgegenstand als
erfüllt betrachtet.

12. Stundung: Wird das Mitglied aus Krankheitsgründen, Schwangerschaft oder berufsbedingter Ortsabwesenheit an der Wahrnehmung der vertraglich vereinbarten Leistungen weitestgehend gehindert und ein schriftlicher Nachweis (ärztliches Attest oder Bescheinigung des Arbeitgebers) über die Dauer der Verhinderung (mindestens ein voller Kalendermonat) erbracht, können volle Mitgliedschaftsmonate gestundet werden. Die Stundung muss spätestens eine Woche vor Beginn der Ruhezeit beantragt werden. Rückwirkende Stundungen sind nicht möglich.

13. Änderungen: Daten des Mitgliedes: Änderungen der Anschrift, Telefonnummer und Bankverbindung können online im Benutzerprofil geändert werden. Andernfalls sind die Änderungen dem Anbieter (Am Moosfeld 13, 81829 München) oder an info@out-of-the-box.coach mitzuteilen. Bei Versäumnis sind zusätzlich entstehende Kosten vom Mitglied zu tragen. Die Verlegung der Räumlichkeiten des Anbieters
innerhalb zumutbarer Grenzen im Stadtgebiet, berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung. Der Anbieter ist berechtigt sich einen Nachweis (Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag etc.) über die rechtmäßig erworbene ermäßigte Mitgliedschaft geben zu lassen. Wird dieser Nachweis nicht innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung erbracht, kann der Vertrag auf reguläre Konditionen eingestuft
werden. Die Erhöhung tritt erstmals zum ersten des Folgemonats nach Aufforderung zum Nachweis ein.

14. Kündigung: Die Mitgliedschaft ist für beide Seiten schriftlich ordentlich kündbar. Hierbei gelten die Kündigungsfristen auf dem Antrag auf
Mitgliedschaft. Eine Kündigung kann in Papierform oder per email erfolgen. Bei dauerhafter Sportunfähigkeit ist die Mitgliedschaft fristlos zum Ende des nächsten Monats kündbar, sofern ein amtsärztliches Attest erbracht wird. Die Kosten hierfür trägt das Mitglied. Bei dauerhaftem
Ortswechsel ist die Mitgliedschaft mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar, sobald eine Meldebescheinigung über den neuen Wohnort erbracht wird und sich die Distanz vom bisherigen Wohnort bis zur Trainingsstätte des Anbieters um mehr als 30 km erhöht. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. Eine Bestätigung der Kündigung wird ausschließlich per EMail erstellt.

15. Mitgliedschaft mit Mindestlaufzeit: Das Mitglied kann sich per Antrag für eine Mindestlaufzeit von 12 vollen Monaten (beginnend ab dem nächsten folgenden Monatsbeginn ab Antragsstellung) entscheiden. In diesem Fall reduziert sich die monatliche Zahlung gemäß Mitgliedsantrag. Im Falle von Stundung (siehe oben) verlängert sich die Dauer der Laufzeit um die Dauer der Stundung. Ein außerordentliches
Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Nach den 12 Monaten Mindestlaufzeit gilt wieder der ursprüngliche -nichtreduzierte- Mitgliedsbeitrag. Das Mitglied hat dann wieder die Option, sich für eine Mindestlaufzeit zu entscheiden.

16. Übertragung: Die Rechte aus dieser Mitgliedschaft sind nicht übertragbar.

17. Weisungsrecht: Das Mitglied darf sich in den vom Anbieter genutzten Räumlichkeiten aufhalten, solange ein vom Anbieter beauftragte/r Trainer:in anwesend ist. Die vom Anbieter beauftragten Trainer:innen sind berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs und der Ordnung und Sicherheit nötig ist, Weisungen zu erteilen. Den Weisungen ist Folge zu leisten.

18. Sauberkeit: Das Mitglied verpflichtet sich dazu die Räumlichkeiten des Anbieters sauber zu hinterlassen. Sollte sich der Vertragspartner nicht an diese Vereinbarung halten, kann der Anbieter den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Das Eigentum des Anbieters ist in diesen Fällen unverzüglich zurückzugeben.

19. Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen/Schadensersatz: Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen, mitgebrachter Kleidung oder Geld sowie anderen Eigentums des Mitgliedes besteht nicht. Die gesetzliche Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht eine zugesicherte Eigenschaft oder einen vergleichbaren Vertrauenstatbestand, einen Schaden, der durch eine zumutbare Haftpflichtversicherung abgedeckt werden kann oder ein Verhalten mit typischen Gefahren für Leben und Gesundheit betrifft. Eine Haftung für Schäden, die das Mitglied Dritten zufügt, ist ausgeschlossen. Wird es dem Anbieter aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Kündigung der Räumlichkeiten), unmöglich, vereinbarte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz. Die Trainingszeiten des Anbieters können variieren und angepasst werden, oder krankheitsbedingt ausfallen. In diesen Fällen hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz.

20. Schäden/Haftung: Schäden, die entstanden sind und die auf unsachgemäße Nutzung des Mitglieds zurückzuführen sind gehen zu Lasten des Mitglieds. Die Nutzung der Räume erfolgt auf eigene Gefahr, für Verletzungen, die durch die Nutzung der Räume und ihrer Geräte entstanden sind, übernimmt der Anbieter keine Haftung. Die gesetzliche Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

21. Hausordnung: Der Anbieter ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen. Die Hausordnung erhalt insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/der Räume und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

22. Datenschutz: Eine aktuelle Version unserer Datenschutzinformation finden Sie hier: https://www.out-of-the-box.coach/datenschutz bzw. unter https://fighter-for-personality.com/datenschutz/.
Informationen zum Datenschutz für die verwendete Verwaltungssoftware finden Sie hier
https://octivfitness.com/de/data-privacy-documentation/

23. Selbsterklärung: Das Mitglied/der Erziehungsberechtige erklären: „Ich trainiere freiwillig! Mir ist bewusst, dass es sich um einen Kontaktsport handelt und ich niemanden für aus dem Training resultierende Verletzungen haftbar machen kann (davon ausgenommen ist grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliche Schädigung). Ich versichere weiter, dass ich frei von Vorstrafen bin und alle erlernten Techniken nur im Notfall anwenden werde. Ich gebe mein erlerntes Wissen keinesfalls an Nichtberechtigte weiter!
Ich bringe zum Training meine persönliche Schutzausrüstung mit.“

24. Gesundheitliche Voraussetzungen: Das Mitglied versichert, dass es gesundheitlich in der Lage ist, am Training teilzunehmen und wird sich zu diesem Zweck ggf. vor Trainingsbeginn ärztlich untersuchen lassen.

25. Gesundheitliche Einschränkung: Das Mitglied verpflichtet sich, gesundheitliche Einschränkungen, die für die Teilnahme am Training relevant sind, den Mitarbeiter:innen des Anbieters unverzüglich mitzuteilen.

26. Zahlungsverzug, Rücklastschriften und außerordentliche Kündigung Fälligkeit
Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils im Voraus, spätestens zum 1. eines Monats, zur Zahlung fällig.
Verzug
Das Mitglied gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder Zahlungsaufstellung automatisch in Verzug. Auf diese Rechtsfolge wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.
Unabhängig davon tritt Verzug auch ohne weitere Mahnung ein, wenn ein vereinbartes SEPA-Lastschriftmandat mangels Deckung oder aus vom Mitglied zu vertretenden Gründen nicht eingelöst wird.
Rücklastschriften
Entstehen dem Boxgym durch nicht eingelöste Lastschriften Bankgebühren oder sonstige Kosten, sind diese vom Mitglied zu erstatten, sofern es die Rücklastschrift zu vertreten hat.
Außerordentliche Kündigung
Gerät das Mitglied mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeiträgen oder mit einem Betrag, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, ist das Boxgym berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
Schadensersatz bei Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist das Mitglied verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der dem Boxgym durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entsteht. Der Schaden entspricht den bis zum regulären Vertragsende noch ausstehenden Beiträgen, abzüglich ersparter Aufwendungen.
Weitere Ansprüche
Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere Verzugszinsen sowie notwendiger Rechtsverfolgungskosten (z. B. Inkasso- oder Gerichtskosten), bleibt vorbehalten.

27. Änderungen dieser AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der Anbeiter wird das Mitglied über die Änderung in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderung bei Ausbleiben des Widerspruchs wirksam werden.

28. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrags soweit dessen übrigen Bestimmungen unberührt.

29. Schriftform/Nebenabreden
Änderungen bedürfen der Schriftform, Mündlichen Nebenabreden bestehen nicht und haben keine Wirksamkeit

30. Schlussbestimmungen:
Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich Fotos die beim Training gemacht werden) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung dieser Vereinbarung dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.

Stand: Februar 2026

out of the BOXCOACHING gGmbH, GF: Rene Demin